Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Leistungsgegenstand
1.1 Personal FIT verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB - Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
§ 2 Training
2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
2.3 Der Kunde versichert, dass er sporttauglich ist und alle im Anamnesegespräch gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.
§ 3 Haftung
3.1 Personal FIT schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
3.2 Personal FIT haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
3.3 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Personal FIT vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Personal FIT übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
3.4 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Personal FIT um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
3.5 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
3.6 Der Klient versichert, sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Personal Trainer sofort mitzuteilen. Der Empfehlung des Personal Trainers, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird unbedingt Folge geleistet.
3.7 Alle Fragen zum derzeitigen/ bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Trainer sofort mitzuteilen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Der Kunde erhält eine Rechnung. Diese ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb 7 Tage nach Erhalt. Bei einer vereinbarten Ratenzahlung bis zur entsprechenden Fälligkeit der einzelnen Rate. Gerät der Kunde in Verzug, können Verzugskosten in Höhe von 10,00€ erhoben werden. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung. Spezielle Programme, die Sonderpreise beinhalten, werden gegen Vorkasse in Rechnung gestellt. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.
4.2 Die Überweisung erfolgt auf das Konto:
Malte Gertenbach, Deutsche Bank
BLZ 200 700 24
Kontonummer 1587773
§ 5 Sonstige Kosten
5.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
5.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
5.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
5.4 Kauft Personal FIT im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Personal FIT.
5.3 Sobald ein Außentermin vereinbart ist, kann dieser wegen schlechtem Wetter nur von Personal FIT abgesagt werden. Sobald keine Absage erfolgt, findet der Termin am vereinbarten Ort, zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Kunde ist selbst für temperatur- und wettergerechte Kleidung zuständig.
§ 6 Verhinderung und Ausfall
6.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 12 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls kann das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet werden.
6.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
6.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
§ 7 Ersatzansprüche
7.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Personal FIT können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
§ 8 Datenschutz
8.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von Personal FIT gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
8.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
§ 9 Geheimhaltung
9.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Personal FIT Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
9.2 Personal FIT hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
§ 10 Sonstige Vereinbarungen
10.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.
10.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
11.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
11.3 Als Gerichtsstand wird Kiel vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 07/2011
Personal FIT
Kehdenstr. 25, 24103 Kiel
Schleswig-Holstein
Fon: 0431 - 90 89 18 14
Fax: 0431 - 90 89 18 17
E-Mail: info@personalfit.eu




